Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU KI-Verordnung.
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob und wie Artikel 50 Ihre Kanzlei betrifft.
Ein paar kurze Fragen, verständlich formuliert
Eine klare Einschätzung in einfacher Sprache, mit konkreten nächsten Schritten
Ihre Check-Antworten bleiben in Ihrem Browser. Für das Ergebnis hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Dieses Tool bietet eine erste Orientierung. Es ist keine Rechtsberatung.
Frage 1
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Bitte füllen Sie das Formular aus. Danach sehen Sie Ihre Einschätzung.
Anhand der Kanzleigröße führen wir Sie zum passenden nächsten Schritt.
Bitte wählen Sie die Kanzleigröße.
Ihre Angaben gehen an Saga (HubSpot). Check-Antworten werden nicht mitgesendet.
Ihre nächsten Schritte
Was Artikel 50 in der Regel nicht erfasst
Die interne Nutzung von KI, etwa für Recherche, Entwürfe oder Zusammenfassungen,
die Sie selbst prüfen, bevor sie die Kanzlei verlassen, löst nach Artikel 50
in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Ihre berufsrechtlichen Pflichten
gelten unabhängig davon weiter.
Das können Sie tun:
Nächster Schritt
Ihre Einschätzung haben Sie jetzt. Wählen Sie den passenden Weg für Ihre Kanzlei.