Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU KI-Verordnung.
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob und wie Artikel 50 Ihre Kanzlei betrifft.
Ein paar kurze Fragen, verständlich formuliert
Eine klare Einschätzung in einfacher Sprache, mit konkreten nächsten Schritten
Keine Anmeldung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Dieses Tool bietet eine erste Orientierung. Es ist keine Rechtsberatung.
Frage 1
Ihre nächsten Schritte
Was Artikel 50 in der Regel nicht erfasst
Die interne Nutzung von KI, etwa für Recherche, Entwürfe oder Zusammenfassungen,
die Sie selbst prüfen, bevor sie die Kanzlei verlassen, löst nach Artikel 50
in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Ihre berufsrechtlichen Pflichten
gelten unabhängig davon weiter.
Das können Sie tun:
Saga Solo kommt nach Deutschland
Ihre Einschätzung haben Sie jetzt. Die nächste Frage ist, wie KI-Arbeit im
Kanzleialltag praktisch aussieht. Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse
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